Renovierungen

Aspekte, die Sie bei Renovierungen von Mietwohnungen berücksichtigen müssen

In den meisten Mietverträgen ist verankert, dass Mieter für sogenannte Schonheitsreparaturen aufkommen müssen. Damit ist eine regelmäßige Pflege der Immobilie gemeint, also das Streichen von Wänden, Decken oder auch Türen. Doch Mieter sind nicht immer dazu verpflichtet, die Wohnung zu renovieren: Es bestehen strenge Grenzen in den Renovierungen.

Frisch renovierte Wohnungen – So wünschen es sich die meisten Menschen beim Einzug. Doch innerhalb weniger Jahre sieht die einst frisch renovierte Wohnung schon sehr abgewohnt aus. Laut Gesetzesgeber ist der Vermieter für alle Reparaturen, also auch für die sogenannten Schonheitsreparaturen, zuständig. Doch die Pflichten können auch auf die Mieter übertragen werden. Mit einer Klausel im Mietvertrag kann bestimmt werden, wer für welche Reparaturen verpflichtet ist.

In regelmäßigen Abständen müssen dann die Wände, die Decken, Türen und Heizkörper gestrichen oder andere kleine Reparaturarbeiten ausgeführt werden. Die Kleinreparaturklausel steht für kleine Reparaturen wie beispielsweise das Auswechseln von Kühlschranklampen. Viele Vermieter machen von der Klausel Gebrauch, denn schliesslich ist so der Mieter für eine Renovierung zuständig – sofern die Klausel gültig ist. Damit Sie wissen, wer welcher Pflicht nachkommen muss, klären wir Sie auf:

Mietwohnung: Welche Renovierungsarbeiten müssen Mieter übernehmen?

Es ist gesetzlich nicht geregelt, welche Arbeiten der Vermieter dem Mieter zuschreiben darf. Es gibt jedoch Arbeiten, die laut der Rechtsprechung als Schonheitsreparaturen gelten und vom Mieter durchzuführen sind. Dazu gehoren:

  • Das Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken
  • Das Streichen von Fenstern, Innen- und Aussenturen
  • Das Streichen von Fußboden und die Reinigung von Teppichboden
  • Das Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren

Alle anderen Aufgaben, wie das Abschleifen und Versiegeln von Parkettboden oder die Reparatur der Sanitäranlagen, müssen vom Vermieter übernommen werden.

Wann ist die Renovierungsklausel gültig?

In den sogenannten Renovierungen wird festgelegt, ob der Mieter die Wohnung renovieren muss. Doch nicht immer ist diese Klausel auch wirksam. Es wird unterschieden in zwei verschiedene Arten von Renovierungsklauseln:

1. Die starre Renovierungsklausel

Die starren Renovierungen sind auch bekannt als die unwirksame Klausel. Hierbei kommt es auf die Formulierungen des Mietvertrages an. Aussagen wie: „Der Mieter ist verpflichtet, Schonheitsreparaturen in diversen Raumen nach spätestens drei Jahren, in anderen Räumlichkeiten alle fünf Jahre und in Nebenräumen alle acht Jahre durchzuführen“ sind durch die heutige Rechtsprechung nicht mehr wirksam.

Diese sogenannten starren Fristen sind an Aussagen wie „spätestens“, „immer” oder „mindestens” zu erkennen. Diese Fristen verpflichten den Mieter dazu, auch dann zu renovieren, wenn noch kein Bedarf besteht. Generell gilt aber: Es muss nur so viel renoviert werden, wie auch abgenutzt wurde.

Ausserdem sind solche Klauseln auch ungultig, weil die angesetzten Fristen zu kurz sind. Heutzutage geben die Gerichte für verschiedene Räume eine Frist von fünf Jahren vor. Doch wenn innerhalb dieser Fristen keine Verschleisserscheinungen in den Räumen vorzufinden sind, dann müssen die Mieter auch nicht renovieren. Es hängt also von der individuellen Nutzung der Räumlichkeiten ab.

2. Die flexible Renovierungsklausel

Anders als die starre Klausel sind die flexible Renovierungen gültig. Wenn die Fristen innerhalb der Renovierungsklausel flexibel gestaltet worden sind, dann ist diese, laut BBundesgerichtshof auch ggültig Indizien fur eine flexible Renovierungsklausel sind Formulierungen wie ,,falls erforderlich” oder ,,nach Bedarf”. Doch auch bei der flexiblen Renovierungsklausel gilt: Sind keine Verschleisserscheinungen vorzufinden, so muss der Mieter nicht renovieren.

Aber: Die Renovierungsklauseln sind nur gultig, wenn der Mieter die Wohnung in einem renovierten Zustand ubernommen hat. Dabei ist nicht genau definiert, was Renovierungen bedeuten. Der Bundesgerichtshof sagt aus, dass die Wohnung nicht komplett neu renoviert sein muss, allerdings den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermitteln muss.Müssen 

Wohnungen bei Auszug renoviert werden?

Ähnlich wie bei den Renovierungen sind die Klauseln zur Renovierung bei einem Auszug nur dann gültig, wenn die tatsächliche Abnutzung berücksichtigt wird. Sollten Schonheitsreparaturen während der Mietzeit vereinbart worden sein, so müssen diese auch bei der Endrenovierung berücksichtigt werden.

Die Abgeltungsklauseln, die in der Vergangenheit oft für Fristenplane genutzt worden sind, gelten heutzutage nicht mehr. Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, nach fünf Jahren das Wohnzimmer zu renovieren, so muss er bei einem Auszug nach drei Jahren keinen Anteil der künftigen Renovierungen übernehmen.

Welche Vorgaben bestehen bei einer Renovierung?

Der Vermieter darf zwar nicht verlangen, dass die Mieter für Schonheitsreparaturen Fachbetriebe beauftragen, allerdings muss er keine schlampige Arbeit hinnehmen. Heisst: Die Renovierungen müssen zwar nicht professionell, dafür aber fachgerecht ausgeführt werden.

Ausserdem darf der Vermieter wahrend der Mietzeit keine Farbwahl vorgeben. Er darf allerdings bei der Endrenovierung auf einen Anstrich in hellen oder neutralen Farbtonen bestehen.

Es wurde irrtümlich renoviert: Wer tragt die Kosten?

Durch unwirksame Klauseln kommt es häufig vor, dass Mieter irrtümlich Renovierungen oder eine Abgeltungsquote gezahlt haben. In diesen Fällen ist der Mieter dazu befugt, eine Kostenerstattung vom Vermieter anzufordern. Allerdings gelten für solche Forderungen sehr kurze Verjährungsfristen: Die Forderung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Mietvertrages eingereicht werden. Ein rechtlicher Beistand ist hierbei sinnvoll.

Kl einreparaturklausel: Was muss der Mieter übernehmen?

Der Vermieter kann seine Mieter dazu verpflichten, Renovierungen in einem gewissen Kostenrahmen zu übernehmen. Damit diese Verpflichtung gultig ist, muss der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten, welche allerdings nur innerhalb von engen Grenzen zulassig ist. Die Klausel ist nur dann gultig, wenn sie sich auf Objekte bezieht, die vom Mieter haufig genutzt werden, wie zum Beispiel Wasserhahne oder Fensterverschlusse.

Allerdings ist sich die Rechtsprechung über die Kostengrenze uneinig: Kosten von 75 bis 100 Euro gelten im Normalfall als Obergrenze, doch vor Gericht wurden in Einzelfallen auch schon höhere Beträge anerkannt. Die maximale jährliche Hochstsumme muss allerdings begrenzt sein: Sechs bis acht Prozent der Jahresmiete, beziehungsweise 200 bis 300 Euro jährlich, gelten als angemessen.

Aber der Vermieter muss die vollen Renovierungen einer Rechnung bezahlen, wenn diese die jährlich festgesetzte Obergrenze übersteigt. Zeit und Geld können gespart werden, wenn die Mietverträge genauestens überprüft werden. Ungültige Klauseln und fragwürdige Formulierungen können so beizufügen geklärt werden. Sollten Sie sich bei gewissen Punkten unsicher sein, so melden Sie sich gerne bei uns – Wir helfen Ihnen weiter!

Mehr Vom Autor

Hausbesitzer

Von gemütlich bis effizient: Wichtige Upgrades, die jeder Hausbesitzer in Betracht ziehen sollte

Garage einrichten

Garage Einrichten: 4 Ratschläge für die beste Gestaltung